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Meldepflicht Morelia azurea und Morelia viridis 

 

 

Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang II 

Europäische Artenschutzverordnung Anhang B

 

 

Aufgaben des gesetzlichen Artenschutzes:

Überwachung von Haltung, Kennzeichnung, Zucht, Erwerb und Verkauf geschützter Tierarten, die in Obhut des Menschen gehalten werden. Veränderte Umweltbedingungen aber auch der weltweite Handel mit verschiedenen Tier- und Pflanzenarten haben zu einer Gefährdung des Bestandes von vielen Arten geführt. Alle Artenschutzregelungen verfolgen daher das Ziel, selten gewordene Tier- und Pflanzenarten zu schützen, um sie vor dem Aussterben zu bewahren. Das umfangreiche Regelwerk mit europäischen und nationalen Vorschriften haben Zoohändler, Tierzüchter aber auch die privaten Halter von geschützten Tieren zu beachten

 

Meldepflicht für alle gehaltenen Tiere, die dem Artenschutz unterliegen

Jeder Halter von geschützten Tierarten muss unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und auch später den Zu- und Abgang von Tieren schriftlich mitteilen. Die Meldungen müssen folgende Angaben enthalten: Zahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.Nach Rechtslage trägt der Halter die Beweislast über seine Besitzberechtigung! Seit dem 01.01.2001 besteht für ca. 600 verschiedene geschützte Tierarten, eine Kennzeichnungspflicht mit genau vorgeschriebenen Kennzeichen. In der Anlage 6 der Bundesartenschutz-Verordnung werden für jede Art bestimmte Kennzeichnungsmethoden vorgeschrieben (offener/geschlossener Ring mit spezifischen Ringgrößenangaben, Transponder/Mikrochip, Dokumentation).

 

Quelle: www.kreis-soest.de -Artenschutz

 



Aktuelle Nachrichten

Neuzugang Wamena Hochland Typus (05:51, 25.09.2010)

Neuzugang Wamena unter "

Bestand/Collection

" eingefügt.

 

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